Glossar

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Abgabedruck
Bezeichnung für eine Börsensituation, in der das Angebot an Wertpapieren die Nachfrage deutlich übertrifft. Das führt in der Regel zu sinkenden Kursen. Der Abgabedruck kann sich dabei sowohl auf den Gesamtmarkt als auch auf einzelne Wertpapiere oder Wertpapiergruppen beziehen.

Abgeld (Disagio)
Bei der Emission von festverzinslichen Wertpapieren drückt das Abgeld aus, um welchen Prozentsatz des Nennwerts (Nominal) der Ausgabepreis den Nennwert unterschreitet. Bei Optionsscheinen kann es zu einem Abgeld kommen, wenn der Kauf des Basiswerts über den Schein billiger wäre als der direkte Erwerb des Basiswerts an der Börse.

Abwicklung
Im Börsensprachgebrauch gleichbedeutend mit der Durchführung und Realisierung von Wertpapiergeschäften. Im Gesellschaftsrecht ist dies eine Bezeichnung für die Befriedigung der Gläubiger und die Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter nach Auflösung (Liquidation) einer Gesellschaft.

Ad-hoc-Mitteilung
Nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz müssen kursrelevante Nachrichten unverzüglich (ad hoc) veröffentlicht werden, um eine gleichmäßige Informationsversorgung aller Marktteilnehmer zu gewährleisten. Dies gilt für alle Nachrichten, die geeignet sind, den Kurswert an deutschen Börsen zur Emission zugelassener oder notierter Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Für die Veröffentlichung der Ad-hoc-Informationen ist der jeweilige Emittent verantwortlich.

ADR
Abkürzung für American Depository Receipt. Von US-Banken emittierte Hinterlegungsscheine, die eine bestimmte Anzahl oder einen Bruchteil an Aktien verbriefen, die in einem bestimmten Depot hinterlegt sind. Beispielsweise verbrieft das an der NYSE gehandelte DaimlerChrysler-ADR 1/10- Anteil einer DaimlerChrysler-Aktie.

Agio (Aufgeld)
Bei Anleihen die Differenz zwischen dem niedrigeren Nennwert und dem höheren Ausgabepreis beziehungsweise dem Kurswert. Bei Optionsscheinen drückt das Agio die Differenz zwischen dem inneren Wert und dem Kurswert aus, wenn der Kurswert über dem inneren Wert liegt. Im entgegengesetzten Fall spricht man von Disagio (Abgeld): Bei Aktien ist z. B. eine Ausgabe mit deutlichem Agio üblich – z. B. bei Kapitalerhöhungen. Eine Aktienausgabe mit einem Disagio, also zu einem Preis unter dem Nennwert, ist hingegen nach deutschem Recht verboten.

Aktie
Anteilpapier, das wirtschaftliches Miteigentum an einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft. Die Höhe des Anteils am Grundkapital und somit am bilanziellen Gesamtvermögen der AG wird durch den Nennwert festgelegt. Der Marktpreis der Aktie entspricht hingegen dem börsentäglich ermittelten Kurswert, falls die betreffende Aktie börsennotiert ist. Eine Aktie bietet dem Inhaber zwei mögliche Gewinnquellen: Zum einen die Dividende als dem Aktionär zustehende Beteiligung am Gewinn der AG, zum anderen die Möglichkeit auf einen Vermögenszuwachs durch einen steigenden Kurswert, wenn das Unternehmen profitabel arbeitet und die Aktie somit für einen breiten Anlegerkreis an Attraktivität gewinnt.

Aktienanalyse
Untersuchung von Aktien zum Zwecke der kurz- oder langfristigen Geldanlage. Ein Unternehmen beziehungsweise dessen Aktienkurs wird nach bestimmten Kriterien untersucht, wobei der Analyst versucht, aus Daten der Vergangenheit und der Gegenwart Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu ziehen. Während sich die so genannte "Fundamentalanalyse" auf die Untersuchung der Unternehmensdaten (Umsatz, Gewinn, Gewinnmargen, Marktanteile, Produkte, Dividendenrendite u. a.) sowie des gesamtwirtschaftlichen Umfelds konzentriert, steht bei der so genannten "Technischen Aktienanalyse" die Beobachtung von historischen Kurs- und Umsatzverläufen der Aktie im Vordergrund. Trotz ihrer grundsätzlich verschiedenartigen Herangehensweisen können sich beide Schulen durchaus sinnvoll ergänzen.

Aktienarten
Nach dem Kriterium der übertragbarkeit unterscheidet man Inhaber-, Namens- und vinkulierte Namensaktien. Dem die Urkunde präsentierenden Inhaber stehen sämtliche Aktionärsrechte zu. Bei Namensaktien ist der Eigentümer auf der Aktienurkunde bezeichnet. Bei der übertragung an vinkulierten (gebundenen) Namensaktien ist noch die Zustimmung der AG erforderlich. Nach dem Kriterium des Stimmrechts unterscheidet man Stamm- und Vorzugsaktien: Stammaktien verbriefen das volle Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Bei Vorzugsaktien ist das Stimmrecht meist ausgeschlossen, dafür stehen dem Vorzugsaktionär eine höhere Dividende beziehungsweise eine Garantiedividende und andere Vorrechte zu, z. B. eine Bevorzugung bei einer möglichen Liquidation der AG. Die rechtlichen Bestimmungen in anderen Ländern können von denen in Deutschland abweichen. Aktien mit gleichen Rechten bilden eine Gattung.

Aktiengesellschaft
Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Gesellschafter (Aktionäre) mit ihren Einlagen am Grundkapital beteiligt sind. Die Aktionäre haften nicht persönlich: Ausschließlich die AG selbst haftet mit dem Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten. Die Organe der Aktiengesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft findet sich in sämtlichen Industriestaaten, wobei die rechtlichen Regelungen Unterschiede aufweisen.

Aktienoptionsplan
Viele Aktiengesellschaften gewähren ihren Mitarbeitern Aktienoptionen und damit das Recht, Aktien des Unternehmens nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu einem festgelegten Preis zu erwerben, der, wenn die AG erfolgreich wirtschaftet, deutlich unter dem dann aktuellen Aktienkurs liegt. Ziel solcher Aktienoptionspläne ist die Leistungsmotivation und Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen und eine Vergütung, die an den Firmenerfolg gekoppelt ist.

Aktienrückkauf
AGs kaufen ihre eigenen Aktien zurück, um das Volumen umlaufender Titel zu reduzieren und somit den Kurswert der einzelnen Aktien zu erhöhen. Der Aktienrückkauf ist nur in einem gewissen Umfang erlaubt.

Aktionär
Gesellschafter einer Aktiengesellschaft. American Stock Exchange (AMEX) Börse in New York. Neben NYSE und NASDAQ die wichtigste Aktienbörse in den USA.

Amtlicher Markt
Der amtliche Markt ist in Deutschland die Form des Wertpapierhandels mit den strengsten Zulassungs- und Publizitätsvorschriften. Nach § 30 Börsengesetz muss bei der Einführung eines Wertpapiers in den amtlichen Markt ein Prospekt vorgelegt werden, der genaue Angaben über den betreffenden Emittenten enthält. Wertpapiere, die zur Schädigung allgemeiner Interessen oder offenkundig zu einer übervorteilung des Anlegerpublikums führen könnten, werden nicht zugelassen. Ausländische Unternehmen, die die Zulassung zum amtlichen Markt beantragen, haben die den Vorschriften in dem jeweiligen Land entsprechenden Unterlagen einzureichen. Bundes- und Länderanleihen sind kraft Gesetzes ohne Prüfverfahren zum amtlichen Markt zugelassen.

Analyst
Wertpapierfachmann, der mithilfe der technischen Wertpapieranalyse und / oder der Fundamentalanalyse ein möglichst genaues Bild z. B. von der Situation eines Wertpapiers oder eines Emittenten und den Kurschancen der emittierten Wertpapiere zu gewinnen versucht. Analystenprognosen beziehungsweise deren Veränderungen können sich stark auf die Kursentwicklung der betreffenden Wertpapiere auswirken.

Anfangskurs
Der erste an einem bestimmten Börsentag ermittelte Kurs eines Wertpapiers im variablen Handel. Im Gegensatz zum Einheitskurs werden im variablen Handel börsentäglich so viele Kurse ermittelt, wie Abschlüsse zustande kommen. Neben dem Kassa- und dem Schlusskurs ist dabei der Anfangskurs von besonderem Interesse, weil er als erstes wichtiges Indiz für die gesamte Tagestendenz gilt.

Anlagestrategie
Gezielte, längerfristig ausgerichtete Vorgehensweise zur Erzielung eines möglichst gewinnbringenden Anlageerfolgs an den Wertpapiermärkten. Die Strategie richtet sich neben objektiven Kriterien, die die fundamentale und die technische Wertpapieranalyse liefern, auch nach finanzieller Situation und persönlichen Präferenzen des Anlegers.

Anlaufdividende
Bezeichnung für die erste Dividendenausschüttung einer Institution beziehungsweise für eine Dividendenausschüttung nach mehreren dividendenlosen Geschäftsjahren.

Anleihe (Bond)
Sammelbezeichnung für Schuldverschreibungen mit fester oder variabler Verzinsung, längerer Laufzeit und vertraglich fixierter Tilgung. Vielfach hat sich die englische Bezeichnung (Bond) im täglichen Sprachgebrauch durchgesetzt.

Anteilwert
Bei Investmentfonds bezeichnet der Begriff den Wert eines Anteilscheins, der durch Division des gesamten Fondsvermögens durch die Anzahl der umlaufenden Anteile ermittelt wird. Der Anteilwert wird börsentäglich ermittelt und veröffentlicht und entspricht in der Regel dem Rücknahmepreis, zu dem Anleger ihre Anteile zurückgeben können.

Antizyklisches Vorgehen
Dem herrschenden Trend an den Wertpapiermärkten entgegengesetztes Anlageverhalten. Der antizyklische Investor kauft bei stark fallenden Kursen und verkauft im Aufwärtstrend. Die zugrunde liegende Idee ist, dass sich auf diese Weise das Hauptziel des Anlegers erreichen lässt, bei möglichst tiefen Kursen zu kaufen und die Papiere später wesentlich teurer wieder zu verkaufen.

Ask (Briefkurs)
Derjenige Kurs, zu dem ein Handelsteilnehmer bereit ist, ein Wertpapier oder eine Ware zu verkaufen.

Asset Allocation
Vermögensstrukturierung. Forschungsansätze zur Asset Allocation beschäftigen sich mit der Fragestellung, mit welchen prozentualen Anteilen unterschiedliche Anlageobjekte (Assets) in einem optimal strukturierten Vermögen beziehungsweise Depot vertreten sein sollen. Entscheidungskriterien sind dabei neben Eigenschaften der Assets (Chance- /Risiko-Relation, Rendite, Volatilität) auch die Präferenzen beziehungsweise die finanzielle Situation des Investors. Während sich Risiko und Rendite verschiedener Anlageobjekte mithilfe mathematischer Modelle objektiv ermitteln lassen, spielen subjektive Präferenzen des Anlegers (Risikobereitschaft, Höhe des Gesamtvermögens) ebenfalls eine wichtige Rolle.

ATX
Austrian Traded Index. Meistbeachteter Aktienindex der Wiener Börse. Der ATX ist ein nach der Marktkapitalisierung gewichteter Kursindex. Indexbasis ist der 2.1.1991 mit 1.000 Punkten.

Aufsichtsrat
Organ einer Aktiengesellschaft und anderer juristischer Personen. Dem Aufsichtsrat obliegt die überwachung der Geschäftsführung der AG, wobei die Aufsichtsratsmitglieder nicht Aktionäre der betreffenden Aktiengesellschaft sein müssen. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die aus ihrer Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden und einen Stellvertreter wählen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Einberufung der Hauptversammlung (HV).

Ausgabeaufschlag
Bei der Ausgabe von Investmentfonds-Anteilen berechnete Kosten, die der Erwerber zusätzlich zum Preis des Anteils zu bezahlen hat. Die maximale Höhe des Ausgabeaufschlags ist in den Vertragsbedingungen des Investmentfonds geregelt.

Ausgabekurs, Emissionskurs
Derjenige Kurs, den Investoren bei der Ausgabe (Emission) von Wertpapieren zu zahlen haben. Bei Anleihen kann der Ausgabekurs dem Nennwert entsprechen, darüber oder darunter liegen. Aktien dürfen in Deutschland nur zum Nennwert oder zu einem darüber liegenden Kurs an die Ersterwerber ausgegeben werden (Verbot der Unter-pari-Emission).

Ausschüttung
Auszahlung von Dividenden, Boni, Liquidationserlösen und dergleichen an die Anteileigner.

Ausschüttungsfonds
Investmentfonds, der regelmäßig Erträge aus Dividenden, Bezugsrechten, Boni, Zinsen und realisierten Kursgewinnen an die Inhaber der Fondsanteile auszahlt. Gegensatz: Thesaurierungsfonds.


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